Zitat:
| Wenn der danach kaputt geht, hast du einfach Pech gehabt, selbst wenn du nachweisen könntest, dass der Fehler schon immer drin war. |
Das ist falsch. Wenn man es schafft, diesen Nachweis zu bringen, hat man die in der
Gewährleistung festgesetzten Rechte. Ansprüche aus der Gewährleistung hat man gegenüber dem Verkäufer.
Zitat:
| ich hab jetzt einfach immer "Garantie", es geht ja darum, was man für Ansprüche hat und nicht, wie das Kind heißt ^^ |
Du verwechselst trotzdem noch in Details Garantie und Gewährleistung, und das sind grundlegend verschiedene Dinge. Insofern wäre es vielleicht nicht schlecht, mit dem richtigen Benennen der Kinder anzufangen, und sich dann noch einmal darüber schlau zu machen.
Übrigens: Vor allem beim Geltendmachen der Ansprüche gegenüber den verschiedenen Beteiligten hat man bedeutend schlechtere Karten, wenn man die falschen Begriffe verwendet. Ein Verkäufer wird, wenn man mit "Garantie" auf ihn zutritt, immer auf den Hersteller verweisen. Zu recht.