Thema: Wii Chip
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  #16  
Alt 16.06.2007, 15:38
zosh zosh ist offline
Frischfleisch
 
Registriert seit: 25.03.2007
Beiträge: 7
zosh Nice guy
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Zitat:
Und vllt solltest du dich erstmal informieren, denn auf Verschleissteile hast du keine 2 Jahre Anspruch darauf, die ersetzt zu bekommen.
Das ist nicht richtig. Auch für Verschleißteile gilt die volle Gewährleistung. Aber natürlich muss, wie immer in der Gewährleistung, ein Sachmangel lt $434 BGB vorliegen. Wenn das Teil hingegen im Rahmen der Abnutzung kaputtgeht, hat man keine Ansprüche.
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