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  #1  
Alt 05.08.2008, 10:26
Benutzerbild von danu88
danu88 danu88 ist offline
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danu88 Nice guy
Ausrufezeichen eBay Betrug, aber ich habe alle Daten und telefonischen Kontakt, was tun?

Hallo liebe Gemeinde, ich habe vor ca. 4 Monaten 420€ verloren, vorerst.
So wie immer kaufte ich mir ein schönes Handy bei eBay (n958GB) bei einem Verkäufer, der kein PayPal anbot (man lernt immer erst später dazu..). Ich hatte schon zig Handys mit vorkasse bezahlt und erhalten, daher ging ich nicht davon aus, das es nicht ankommen würde.

Nun ja, ich habe das Geld überwiesen und sehr lange auf mein Pakte gewartet, ca. 4 wochen. Der Verkäufer verströßtete mich ständig mit neuen Ausreden, mal das Paketunternehmen, dann hatte er keine Zeit zum Rücküberweisen, und er hätte das Geld angeblich schon 2x zurückgesendet.. Bla Bla.
Ich habe telefonischen Kontakt mit Ihm, wann immer ich will.. Nur lässt er jetzt nicht mehr richtig mit sich reden. Auch habe ich all seine Daten:
Name, Nachname, Straße, Ort, plz, Tel, Artikelnummer, Bankverbindung.

A.)
Ich hatte mal mehrere dinge bei eBay verkauft und hatte dann nicht mehr liefern können, da kam ein Einschreiben von Privat mit einer Schrift die besagte das er mich in Verzug setze. Kann ich das hier auch so machen? Bringt das was?

Zwei Monate nach der Auktion bin ich dann zur Polizei, habe Anzeige wegen Betrug erstattet. Der Polizist meinte zu mir, das wenn ich mein Geld zurückhaben will, dass ich zivielrechtliche Schritte (teurer Anwalt) gegen Ihn einleiten soll.
Und sich die Polizei wohl nur um die Bestrafung von Ihm kümmert, nicht aber um mein Geld.

Ich habe nun ein paar Fragen, weil ich absolut keine Anung habe, was ich machen soll.

Zu mir:
Ich bin Schüler und beziehe Schülerbafög, 20 Jahre alt.
Wohnsitz: Hannover

1.)
Mir wurde gesagt, das ich aufgrund meiner Lage (Schüler) eine Mithilfe vom Staat beantragen kann, damit der Anwalt nicht so teuer wird, stimmt das??

2.)
Wo finde ich einen passenden Anwalt? (Hannover)

3.)
Ist es normal, das ich noch immer keinen Bescheid zu seiner Aussage bekommen habe? Er hat schon vor ca. 2 Monaten ausgesagt.

4.)
Wo kann ich mich über den Fall informieren? Ausser bei der Plozei, die helfen einem nicht. ("Bitte warten Sie auf Post...) herzlichen Glückwunsch. Kann ich zum Amtsgericht oder so? Reicht es die Namen parat zu haben, oder brauch ich dann nochwas?


Danke schonmal im Vorraus, es gibt hier sicherlich Leute die sich damit auskennen und mir helfen
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  #2  
Alt 05.08.2008, 10:55
Benutzerbild von thecixxx
thecixxx thecixxx ist offline
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Registriert seit: 09.08.2002
Beiträge: 2.729
thecixxx Nice guy
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Das mit der finanziellen mithilfe vom staat ist korrekt, mit glück übernimmt dieser die kosten komplett, hatte zu studentenzeiten mal einen ähnlichen fall lief dann unter dem "armenrecht". Auf jeden Fall den Anwalt da gleich drauf ansprechen der hat die entsprechenden Formulare dafür und gibt die Unterlagen dann auch weiter.
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http://tinyurl.com/c7ubfmf/ pixelart mal anders...
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  #3  
Alt 05.08.2008, 11:07
most_wanted most_wanted ist offline
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most_wanted Nice guy
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Wie wäre es denn vielleicht mal E-Bay anzuschreiben?

Ein Einschreiben kannst Du ja auch ohne Anwalt schicken (in dem Du ihn dann offiziell in Verzug setzt).

Ansonsten hat die Polizei Recht, denn die ist für die Strafverfolgung da (also in diesem Fall den Betrug aufzuklären) und nicht als Geldeintreiber. Strafrecht und Zivilrecht (hier hast Du dann auf Basis des Strafrechts einen Anspruch an den Täter) sind zwei Paar Schuhe.

^^ Ist aber nur eine Laienhafte Meinung, habe mit Recht (außer ein paar Vorlesungen im Studium) nichts zu tun...
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  #4  
Alt 05.08.2008, 12:02
toyskater182 toyskater182 ist offline
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Beiträge: 803
toyskater182 Nice guy
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Zitat:
Zitat von most_wanted Beitrag anzeigen
Wie wäre es denn vielleicht mal E-Bay anzuschreiben?
wenn du ebay anschreibst kannst du den verkäufer erstmal wegen eines nicht erhaltenen artikel anmahnen und dann kannst du 7-14 tage später einen antrag auf käuferschutz stellen.

ebay will nun eine kopie von deinem kontoauszug um zu sehen, dass du auch bezahlt hast.
jetzt musst du erstmal warten und dann bekommst du irgendwann dein geld von ebay zurück.

allerdings musst du eine eigenbeteiligung von 20-25 euro übernehmen.

noch fragen? dann meld dich^^
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  #5  
Alt 05.08.2008, 15:08
Benutzerbild von Arakon
Arakon Arakon ist offline
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Registriert seit: 09.08.2002
Beiträge: 8.096
Arakon Nice guy
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Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung schicken, muss angemessen sein (10 Werktage min.).
Danach kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, nen Anwalt brauchst du dazu nicht.
__________________
Arakon
Ich gebe KEINEN Support per e-mail, PN, yahoo, MSN, AOL, ICQ oder sonstwas.
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  #6  
Alt 05.08.2008, 16:04
Ceca Ceca ist offline
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Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 173
Ceca Nice guy
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ist der typ da immer noch aktiv?dann würde ich den auf jeden fall negativ bewerten und vorallem mit der bewertung die anderen warnen!"!!damit der nicht einfach so weiter macht wie bei dir.dein geld bekommst du eh nicht mehr also ruhig negativ bewerten!
hat der nicht auch schon mittlerweile negative bewertungen??
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  #7  
Alt 06.08.2008, 06:14
Erdna Erdna ist offline
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Zitat:
Zitat von Ceca Beitrag anzeigen
ist der typ da immer noch aktiv?dann würde ich den auf jeden fall negativ bewerten und vorallem mit der bewertung die anderen warnen!"!!damit der nicht einfach so weiter macht wie bei dir.dein geld bekommst du eh nicht mehr also ruhig negativ bewerten!
hat der nicht auch schon mittlerweile negative bewertungen??
lol wirst doch wohl net glauben dass der von ihm eine positive bewertung bekommt. sobald irgendwas nicht passt geb ich eh negative bewertungen. und bei so was ist des ja wohl selbstverständlich.

wie er geschrieben hatte wurde ebay ja auch schon eingeschaltet und die bieten ja auch den verkäuferschutz an. und ebay holt sich des geld dann schon irgendwie. da musst du dir keine sorgen machen.

mfg erdna
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  #8  
Alt 06.08.2008, 06:38
Benutzerbild von moonie2001
moonie2001 moonie2001 ist offline
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Er hat keinen Anspruch auf Käuferschutz! Das ist neu bei Ebay. Die zahlen nur noch bei Paypal überweisungen aus. Steht aber in jeder Auktion
__________________
AUSSER UMBAU UND FLASH ANFRAGEN KEIN SUPPORT VIA PM UND E-MAIL - WARUM? -->KLICK MICH
http://www.gamebasis.bplaced.net/
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  #9  
Alt 06.08.2008, 20:20
Benutzerbild von perteruwe
perteruwe perteruwe ist offline
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Registriert seit: 02.02.2008
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ganz einfach.

zur polizei und anzeige wegen betrug machen.

dort alle daten und infos angeben incl. emailverkehr(ausdrucken). dann kümmert sich erst mal die polizei.

einen anwalt brauchst du erst wenn abzusehen ist dass es ein streitfall wird und vor gericht geht. da du einen zahlbeleg hast für die ersteigerte sache, den du der polizei auch zeigst, kannst du auf einen anwalt erst mal verzichten.


wenn der ebaypartner im nachhinein sagt, er hätte geliefert, wirds ein streitfall und du nimmst dir nen anwalt.

frag deine eltern ob die rechtschutz haben die solche fälle mit abdeckt? und rechne dir aus ob die anwaltsgebühren, wenn du ihn bezahlen musst, nicht bei einer verlorenen verhandlung die streitsumme übersteigen.
warscheinlich wirds so sein.

richter sagt: er hat geliefert (trotz das er lügt) (dann vor gericht vereidigen lassen) evtl. wenn du es mit anwalt durchziehst , soll das der anwalt beantragen.

aber viel wirds nicht bringen. denn wenn er sagt das geliefert wurde, dann musst du in den sauren apfel beissen und bei der post nachforschung betreiben bis die dir schrftl. bestätigen (in evtl. 1-2 jahren) das da nix transportiert wurde. ----------> alles zu teuer.

EBAY mit vorkasse = RISIKOGESCHÄFT [nicht zu empfehlen]
__________________
drum and bass label // ps1/ pc cracktro programming
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-DEAD SPACE-//-DEAD SPACE DOWNFALL-
-MEDAL OF HONOR 2010 [personal game of the year]-
C & C KAINS RACHE [meine MAP für EUCH]: 2v2 Tiberian Crater by A5R please comment
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  #10  
Alt 06.08.2008, 23:17
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danu88 danu88 ist offline
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danu88 Nice guy
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Vielen vielen Dank für eure Antworten!! Wow.

1.)
Wie wäre es denn vielleicht mal E-Bay anzuschreiben?

- habe ich, da nicht mit Paypal bezahlt, Arschkarte.


2.)
Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung schicken, muss angemessen sein (10 Werktage min.).
Danach kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, nen Anwalt brauchst du dazu nicht.

- Also einen Brief absenden als einschreiben wo drin steht zahl das geld in 10 tagen sonst anwalt, nur in feinem hochdeutsch?
- Wo kann ich einen gerichtlichen mahnbescheid beantragen und was bringt das dann genau?

3.)
Wenn er vor gericht sagt er hat geliefert, dann muss er doch eine Rechnung vorlegen oder nicht? Die hat er ja nicht, dann könnte er ja einem vom Pferd erzählen...


4.)
Er ist bei eBay abgemeldet wegen mehrmaligem verstoß der richtlienien. Geil ist auch, das ich wenn ich nicht ein fuchs gewesen wäre nicht mehr an die daten von ihm gekommen wäre! wegen datenschutz...
Okay, ein fuchs würd sich abe rnihct so verarschen lassen..
Habe zum glück alle unterlagen usw aufbewahrt.
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