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#1
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Was begehrt ist, wird kopiert. Das gilt auch für Hard- und Software. Die Raubkopierrate nimmt drastisch zu, hat die Business Software Alliance in München, eine Organisation von Software- und PC-Herstellern, beobachtet. Für Deutschland werden die Schäden durch Softwarepiraterie für 2001 mit rund 762 Millionen Euro angegeben.
Im Jahr 2000 hatte der Schaden noch bei 649 Millionen Euro gelegen. Deutschland nimmt damit den ersten Platz in Europa ein. «Software-Piraterie ist ein breites Feld», sagt Birgitt Strobel, Pressesprecherin von Microsoft Deutschland in Unterschleißheim bei München. Die Palette reicht von einfachen Raubkopien, die auf dem Schulhof ausgetauscht werden, bis hin zum komplett gefälschten Produkt, bei dem sogar die Verpackung nachgemacht ist. «Eine derzeit gängige Spielart ist das Aufspalten eines Produktpaketes durch den Verkäufer», erläutert Birgitt Strobel. Dabei werden zum Beispiel CD-ROM und Handbuch getrennt verkauft. Außerdem zieht sich der Händler vielleicht noch eine Kopie, die dann auf andere PCs aufgespielt und mitverkauft wird. Wer dann einen Teil des Produktes ersteht, hat unter Umständen gar kein Nutzungsrecht, weil die Lizenz in einem anderen Teil steckt. Bei Windows XP, das innerhalb einer bestimmten Frist nach der Installation bei Microsoft registriert werden muss, kann es zudem passieren, dass das Betriebssystem einfach seinen Dienst verweigert, weil der Anwender die Registrierungsnummer nicht durchgegeben hat beziehungsweise sein Gerät mit einer bereits vergebenen Nummer anmelden wollte. Auch das Recht auf Hilfe durch die Hotline geht bei gefälschten Produkten verloren. «Der geprellte Käufer muss sich an den Händler wenden», sagt Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin für Wirtschaftsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. «In solchen Fällen gilt das Gewährleistungsrecht.» Eine Ware, die nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist, kann zurückgegeben und das dafür bezahlte Geld zurück verlangt werden. Eine Nachbesserung ist Helke Heidemann-Peuser zufolge in solchen Fällen kaum möglich. Aus einem gefälschten Arbeitsspeicher sei kaum ein legales Produkt zu machen. Der Kunde kann jedoch die Nachlieferung eines einwandfreien Produktes verlangen. Dazu sollte dem Händler eine Frist gesetzt werden. «Zwei Wochen sind angemessen», so die Rechtsexpertin. Der Händler muss sogar dann für den Schaden aufkommen, wenn er selbst mit der Fälschung gar nichts zu tun hat, «Das Gewährleistungsrecht ist hier verschuldensunabhängig.» Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte nur beim autorisierten Fachhändler kaufen, rät Judith Raddatz, Pressesprecherin von Fujitsu-Siemens in Augsburg. Im Falle ihres Unternehmens sei ein autorisierter Händler am Firmenlogo im Geschäft zu erkennen. Vorsichtig sollte man sein, wenn die Ware zu einem sehr niedrigem Preis oder in beschädigter Verpackung angeboten wird. Auch eine abweichende Farbgebung der Verpackung könne ein Hinweis auf eine Fälschung sein. In Sachen Hardware sind Fälschungen den Herstellern zufolge derzeit kaum bekannt. «Bei uns ist es insgesamt zwei Mal vorgekommen, dass PCs fälschlicherweise unter unserem Namen verkauft wurden», sagt Judith Raddatz von Fujitsu-Siemens. Auch bei Compaq wird die Fälschung von Hardware nicht als Problem gesehen. «Wir selbst liefern geprüfte Erweiterungskomponenten nur über unsere Fachhändler, die auch die Gesamtsysteme anbieten und können so die Verträglichkeit mit unseren Systemen garantieren», sagt Herbert Wenk, Pressesprecher bei Compaq in München. quelle: news.de |