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  #11  
Alt 16.06.2007, 11:44
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Zitat:
Zitat von Berny_AB Beitrag anzeigen
Ein Laser ist ein Verschleissteil!!!

Auf verschleissteile gibts soweit ich weis keine Garantie und wenn nur begrenzt!
6 Monate, danach Gewährleistung.
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  #12  
Alt 16.06.2007, 11:45
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Zitat:
Zitat von derlich82 Beitrag anzeigen
wenn der laser kaputt geht is das ein klarer garantiefall, die zeiten haben sich geändert du kannst mit nem hammer die wii bearbeiten kriegst ne neue, die gesetzte sind verschärft worden zugunsten des konsumenten und firmen wollen sich da auf nix einlassen. garantie is immer ne tolle sache, ich kann nicht verstehen wie du dass einfach so vom tisch wischt so auf die art wer braucht denn ne garantie? garantie = immer gut
Was hast du denn für Leiden? Ich sag das nicht, weil ich denke er braucht die nicht, sondern weil ich weiß, was Garantie bedeutet und dass er davon also nicht das verlangen kann, was er gern hätte! Aber ich erkläre dir das gern noch mal:

Garantie bedeutet, dass du im Falle eines Defektes es funktionsfähig gemacht bekommst. Dabei ist wichtig, dass der Fehler von Anfang an drin war (und unwichtig, ob da ein Siegel entfernt oder die Konsole zerlegt ist)! Im ersten halben Jahr geht der Gesetzesgeber davon aus, dass dies der Fall ist, danach muss der Käufer es nachweisen, und das kann er eigentlich nicht. Und das ist schon mal der Grund, wieso der mit ner lebenslangen garantie nichts anfangen könnte. Ich will sehen, wie der nach 10 Jahren vor Gericht zieht und nachweisen will, dass von Anfang an dieser eine Fehler in der Wii war, aber erst jetzt wirklich zum Vorschein kam.
Der zweite Punkt ist, dass der Laser ein Verschleissteil ist, auf den gibt es nur die ersten 6 Monate Garantie. Wenn der danach kaputt geht, hast du einfach Pech gehabt, selbst wenn du nachweisen könntest, dass der Fehler schon immer drin war.
Du darfst Kulanz eines Herstellers nicht mit Gesetz gleichsetzen. Sicher gibts (viele) Hersteller, die tauschen es nach nem Jahr ohne zu fragen um, was aber einfach daran liegt, dass die sich ihren Ruf nicht damit kaputt machen wollen und die Konsole eh nichts kostet, besonders bei der Wii.

Tjoa, und zum Schluss kannst du mir noch erklären, was für Gesetze sich denn bitte in letzter Zeit zu Gunsten des Verbrauchers geändert haben.

edit: ich hab jetzt einfach immer "Garantie", es geht ja darum, was man für Ansprüche hat und nicht, wie das Kind heißt ^^
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  #13  
Alt 16.06.2007, 12:17
zosh zosh ist offline
Frischfleisch
 
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Zitat:
Wenn der danach kaputt geht, hast du einfach Pech gehabt, selbst wenn du nachweisen könntest, dass der Fehler schon immer drin war.
Das ist falsch. Wenn man es schafft, diesen Nachweis zu bringen, hat man die in der Gewährleistung festgesetzten Rechte. Ansprüche aus der Gewährleistung hat man gegenüber dem Verkäufer.

Zitat:
ich hab jetzt einfach immer "Garantie", es geht ja darum, was man für Ansprüche hat und nicht, wie das Kind heißt ^^
Du verwechselst trotzdem noch in Details Garantie und Gewährleistung, und das sind grundlegend verschiedene Dinge. Insofern wäre es vielleicht nicht schlecht, mit dem richtigen Benennen der Kinder anzufangen, und sich dann noch einmal darüber schlau zu machen.

Übrigens: Vor allem beim Geltendmachen der Ansprüche gegenüber den verschiedenen Beteiligten hat man bedeutend schlechtere Karten, wenn man die falschen Begriffe verwendet. Ein Verkäufer wird, wenn man mit "Garantie" auf ihn zutritt, immer auf den Hersteller verweisen. Zu recht.
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  #14  
Alt 16.06.2007, 12:21
benni134 benni134 ist offline
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Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 30
benni134 Nice guy
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Ich habe jetzt auch mal in die AGB´s geguckt und da stand

Zitat:
5. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Offene Mängel sind innerhalb 2 Wochen anzuzeigen.
Der Shop ist auch ziemlich gross und den werden hier auch einige kennen deswegen glaube ich das die ganz bestimmt nicht ihren ruf kaputt machen wollen
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  #15  
Alt 16.06.2007, 13:00
Benutzerbild von aYu][Takeshi
aYu][Takeshi aYu][Takeshi ist offline
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@zosh: Ich will jetzt aber nicht meine Ansprüche geltend machen, also scheiss drauf.
Und vllt solltest du dich erstmal informieren, denn auf Verschleissteile hast du keine 2 Jahre Anspruch darauf, die ersetzt zu bekommen. Wenn du meinst, bitte nicht mein Problem, aber es ist nicht so.
Aber nuja, ich sag da mal nichts mehr zu, damit will ich grad nicht meine Zeit verschwenden...
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Geändert von aYu][Takeshi (16.06.2007 um 13:12 Uhr).
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  #16  
Alt 16.06.2007, 15:38
zosh zosh ist offline
Frischfleisch
 
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zosh Nice guy
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Zitat:
Und vllt solltest du dich erstmal informieren, denn auf Verschleissteile hast du keine 2 Jahre Anspruch darauf, die ersetzt zu bekommen.
Das ist nicht richtig. Auch für Verschleißteile gilt die volle Gewährleistung. Aber natürlich muss, wie immer in der Gewährleistung, ein Sachmangel lt $434 BGB vorliegen. Wenn das Teil hingegen im Rahmen der Abnutzung kaputtgeht, hat man keine Ansprüche.
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