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  #1  
Alt 26.01.2008, 12:53
jago jago ist offline
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Beiträge: 47
jago Nice guy
Standard Kostenlos 3 Jahre Xbox360 wegen ROD- Gesetze

Ich bitte die MODS diesen Thread als Sticky zu deklarieren weil hier die ganzen Rechtsfragen bezüglich Xbox360 Garantie und Ring of Death beantwortet werden.

In diese Thread welche Rechte ihr habt bei ROD !!!!

Also MS vergibt auf Xbox360 eine Garantie von 2 Jahren , bei dem ROD 3 Jahre.

Wann kann ich eine neue Xbox verlangen, wann eine Reperatur ?
Wann kann ich mein Geld zurück erhalten ? Wann kann ich den Kaufpreis mindern ?

"§(Paragraph) 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln
ist die Sache mangelhaft , kann der Käufer , wenn die Vorrasetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist ,
1. nach §439 Nacherfüllung verlangen
2. Nach §440 ,323,326 Abs.5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern und
2. Nach §280 .. Schadenserstatz wegen vergeblicher Aufwendungen verlangen. "

"§439 -Nacherfüllung
Der Käufer kann als Nacherfüllung NACH SEINER WAHL die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangefreien Sache verlangen."


Jetzt mit Worten.

Wir gehen davon aus das die Konsole NICHT GEFLASHT IST:

Punkt1: 1 Jahr nach dem Kauf habt ihr einen ROD.

Man muss Microsoft die Chance geben den Fehler wettzumachen !
Somit haben Kunden einen Anspruch auf eine Reperatur oder eine neue Xbox !
Eure Wahl ! Wenn ihr eine neue Xbox haben wollt sagt das MS ausdrücklich !Sonst haben sie(MS) die Wahl ob sie euch eine neue Xbox geben oder reparieren.
IHR KÖNNT NOCH NICHT DIREKT EUER GELD verlangen oder MS den Kaufpreis mindern. Kaufpreis mindern bedeutet ihr feilscht mit MS , dass ihr die Box behalten wollt aber nur wenn ihr 200 Euro von den 300 Euro des Kaufpreises zurück kriegt.


PUNKT2 : 1 Jahr nach der Reperatur /Umtausch hat die Box wieder einen ROD.
(Es verleiben noch 1 jahr Garantie auf ROD nun ).

Spätestens JETZT habt ihr IHR das Recht euer Geld zurück zu erhalten !!!!
Oder den Kaufpreis zu mindern !!!!!!!!!
Oder einfach eine Reperatur oder neue Xbox zu verlangen was MS natürlich am ehesten gefallen tun würde !!!!!!!


GENIAL ODER ?!
Nehmen wir an ihr habt die Xbox für 350 Euro gekauft.
Nach zwei Jahren kostet sie nur noch 150.

Nach dem 2 ROD könnt ihr euer Geld zurück verlangen und ihr erhaltet EUREN Kaufpreis , das heisst ihr erhaltet 350 EURO zurück und könntet euch damit eine PS3 kaufen oder eben 2 Xboxen weil die ja im Moment so günstig sind.

Oder ihr verzichtet auf Konsolen und macht euch einen schönen Urlaub.

Man könnte auch nach dem 2 ROD reperatur oder Ersatz verlange. Müsst aber hoffen das nochmal ein ROD innerhalb des letzten verbleibenen Jahres der Garantie eintritt.
Somit hättet ihr eine kostenlose Xbox für fast 3 Jahre !

Fazit :
DIESE Fälle sind äußerst selten. Dank der Schrotthardware der Box geht es aber.

IST DIE KONSOLE NET GEFLASHT habt ihr genau das Recht was oben steht.

IST DIE KONSOLE Geflasht habt ihr auch das Recht wie es oben steht.
MS könnte als Rache aber einen Strafverfahren einleiten gegen euch.
Dann müssten sie aber vor Gericht beweisen ,dass ihr kopierte Games gezockt habt. Sie müssten aberdann vor Gericht offen legen , wie sie das ermittelt haben(Xbox Live ban anyone) !
Das würde aber gegen Datenschutz und Aufklärungspflichten verstößen weshalb MS es lieber sein lassen tutn wird.
Rechtfolge: Geld zurück trotz Flash und nichts weiter.
Außerdem ist bekannt das die Box CD verkratzt womit der Kunde gute Gründe hat bckups zu nutzen.

Man kann ja dies testen indem man nur Ein Backup auf ner Konsole abspielen tut und es dann darauf ankommen lässt mit MS !

Hoffe euch konnte geholfen werden.

Diese Gesetz gilt nicht nur für Xbox sonderen für jede Kaufsache.

ASO : §439 Abs 2.
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen , insbesondere Transport - Wege - Arbeits und Materialkosten zu tragen.

Wenn Umtausch , muss MS Kosten für Post/Verpackung/Versand tragen.


TJA wer hätte gedacht, dass man den ROD auch lieben kann und gerne herabeiwünschen würde ?
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  #2  
Alt 26.01.2008, 13:12
Benutzerbild von Arakon
Arakon Arakon ist offline
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Registriert seit: 09.08.2002
Beiträge: 7.814
Arakon Nice guy
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Garantie ist eine freiwillige Leistung. In der Zeit müssen die gar nichts. Und schon gar nicht illegal modifizierte Geräte annehmen, da diese im Garantievertrag ausgenommen sind.
Desweiteren hast du KEIN Recht auf den vollständigen Betrag bei Rückgabe, der Hersteller darf einen Nutzungswert abziehen, für die Zeit, in der du die Konsole ohne Fehler benutzen konntest.
Und MS verstösst NICHT gegen den Datenschutz durch die Live Bans. Es wird eindeutig gesagt, das MS das Recht hat, modifizierte Konsolen zum Schutz des Dienstes davon auszuschliessen, und zum Zweck dessen Daten über die Konsole abfragen kann. Das sind die Nutzungsbedingungen, denen man zugestimmt hat als man sich für Live angemeldet hat.

Gewährleistung
Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Das gilt übrigens auch für Reparaturarbeiten!
Und auch wer eine gebrauchte Sache bei einem Händler kauft, hat gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. In diesem Falle allerdings nur für ein Jahr.

Achtung: Verkauft eine Privatperson eine Produkt, kann sie die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Das sollten Sie vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens immer im Hinterkopf haben!

Welche Rechte bekomme ich als Kunde durch die Gewährleistung?
Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadens- oder Aufwendungsersatz.

Der Haken bei der Gewährleistung
Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

Wie gehe ich bei einem Gewährleistungsfall vor?
Funktioniert Ihr neues Produkt nicht einwandfrei oder ist es kaputt, dann gehen Sie mit dem Gerät und dem Kaufnachweis (in der Regel der Kassenzettel) zum Händler. Schildern Sie das Problem und verlangen Sie eine Nachbesserung oder ein Austauschgerät. Kann der Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben werden, dann dürfen Sie entweder den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Gegebenenfalls können Sie auch Schadenersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

Garantie
Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Gewährleistung ist Sache der Händler, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren. Tun sie es, kommt ein Garantievertrag zustande, aus dem sich Leistungsansprüche des Käufers gegen den Hersteller ableiten. Nicht immer unterliegen jedoch Waren komplett einer Garantie. Bei Autos sind zum Beispiel Verschleißteile häufig ausgenommen.

Wichtig: Achten Sie beim Kauf immer darauf, dass die Garantieurkunde ordnungsgemäß ausgefüllt wird. Ohne diesen Nachweis gibt’s keine Garantieleistung!

Wie gehe ich im Garantiefall vor?
Benachrichtigen Sie den Hersteller. Er informiert Sie über das weitere Vorgehen. In der Regel werden Produkte direkt oder über den Händler zum Hersteller geschickt. Er entscheidet dann, ob repariert oder ausgetauscht wird.
Viele Hersteller, vor allem von Elektro- und Elektronikgeräten, bieten sogar einen Abholservice an. Das defekte Gerät wird abgeholt, repariert oder ausgetauscht und wieder nach Hause gebracht.
__________________
Arakon
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  #3  
Alt 26.01.2008, 13:28
jago jago ist offline
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Beiträge: 47
jago Nice guy
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Das mit Bans ist eine ganz andere Sache. Man kann es darauf ankommen lassen.

Zunächst ein Nachtrag von mir !1

MS hat 2 Chancen den Fehler wtt zu machen !!!
Also erst nach dem 2 ROD , also beim dritten ROD kann man Geld zurückverlangen.


Das Problem der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist hier bei der Xbox überhaupt kein Problem weil es bekannt ist das der ROD wegen MS verfrühtem Start ein Hardwaremangel der Konsole ist.


WIE GESAGT , das was ich oben geschrieben GILT für die Xbox weil die XBOX wirkliche alle Vorraussetzungen dafür erfüllt !!!

Also her mit den RODS !

Auch erhält man den vollen Kaufpreis zurück.
Wo steht das hier ein Wertausgleich stattfindet ? Gesetz ?
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  #4  
Alt 26.01.2008, 13:40
jago jago ist offline
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Beiträge: 47
jago Nice guy
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Du solltest wenn du keine juristische Kenntnisse hast die Worte nicht so manches geschriebenes wie das hier nicht ernst nehmen :

Der Haken bei der Gewährleistung
Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

Das ist kein Gesetzteslaut sondern eine Umschreibung.
Nun ich umschreibe das was da steht kundenfreundlicher !
Man könnte meinen ein Unternehmen hätte das geschrieben umden Leuten Angst zu machen. Mit Worten kann man ja bekanntlich gut spielen.

Hier die kundenfreundliche Übersetzung :

Sofern du dein Gerät nicht öffnest , keine Flüssigkeiten und Dreck da rein tust sowie aus dem Regal schmeisst , hat der Händler die Garantie zu tragen.

LOGISCH WAS ???

Man sieht , wie ich es geschrieben habe klingt auf einmal alles anders als wie du es geschrieben hast, sinngemäß ist es dasselbe.
Grundsatz des Vorsatz und der Fahrlässigkeit.
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  #5  
Alt 26.01.2008, 14:02
jago jago ist offline
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jago Nice guy
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SEHR WICHTIG : Fristsetzung für Nacherfüllung

Der Kunde darf MS eine Frist setzen , bis wann die repearieren sollen oder einen neue Xbox schicken. Die Frist muss "angemessen sein " § 323BGB.

Was ist angemessen ?

Da MS die Kosten für Versand / Verpackung tragen muss würde ich Overnight Express zuschicken so das es EIN TAG braucht bis die Xbox ankommt.

Dann kann man vermuten das die 1-2 Tage brauchem um sich das Problem angzugucken , reparieren oder ne neue Xbox zuschicken.

Am 4/5. Tag kann man erwarten , dass sie dann eine neue/reparierte Xbox zuschicken.

ALSO innerhalb VON 1 - 2 Wochen MÜSST IHR EINE REPARIERTE XBOX ODER EINEN NEUE BEKOMMEN weil diese Frist angemessen ist.

Also schreibt MS das ihr denen ihne Frist gibt spätestens Ende der 2 Woche die Xbox zu bekommen sonst KÖNNT ihr zurücktreten vom Kaufvertrag und EUER GELD direkt zurück erhalten.

ICH LESE HIER horrende Zeiten wie Monate !!!!!!

Das lassen sich nur Leute gefallen wenn sie keine Ahung von Recht und Gesetz haben !!!


Fazit : In 2 Wochen müsst ihr die Xbox zurückbekommen.
Wenn ihr eure ROD Box einschickt , sagt dem Kundencenter telefonisch und legt es auch schriftlich bei , dass ihr eine Box innerhalb 2 Wochen haben wollt sonst Geld zurück !!!


Hoffe diese Weisheit hat euch auch die Augen geöffnet !
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  #6  
Alt 26.01.2008, 16:22
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Arakon Arakon ist offline
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Arakon Nice guy
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du kannst ja nichtmal gewährleistung und garantie auseinanderhalten.
händler geben keine garantie. punkt.
nur hersteller können garantie geben.

und fakt ist, das nach 6 monaten der käufer beweisen muss, das der mangel beim kauf schon vorlag. das hat nichts mit dreck oder öffnen zu tun.

"angemessen" ist bei dir 1-2 wochen.. was angemessen ist, legst aber nicht DU fest. das wird festgelegt anhand der distanz, aufwand der reparatur, etc.

du kannst dir den kram auslegen wie du lustig bist, vor gericht kommst du trotzdem nicht durch.
du bist bestimmt auch einer von denen, die im geschäft nen rabatt von 70% verlangen, weil an der packung ne ecke eingedellt ist.
__________________
Arakon
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  #7  
Alt 26.01.2008, 16:55
jago jago ist offline
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Registriert seit: 08.04.2007
Beiträge: 47
jago Nice guy
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Du sprichst aus der Sicht des Unternehmers Arakon.
Ich weiß gar nicht was dein Problem mit Gewährleistung und Garantie ist.
Denn die Xbox hat 3 Jahre Garantie auf ROD und 2 Jahre auf sonstige Schäden.
Es gilt der Grundsatz des Verbruacherschutzes und alles obere geschilderte kann genau so durchgeführt werden.

Natürlich kauft man nicht bei MS direkt ein. Wenn man bei Media Markt kauft dann muss man natürlich von Media Markt das Geld zurückverlangen.

Genauso ist es auch mit der Garantie. Man könnte die Box bei MediaMarkt abgeben und die wickeln das mit MS ab. Aber in der Regel weisen Händler dann direkt darauf zu das man sich an MS wenden muss.

Und zur Fristsetzung : 323BGB
Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner(Händler) eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß ,so kann der Gläubiger (kunde), wenn er dem Schuldner erfolgslos eine angemessene Frist zur Lesitung oder Nacherfüllung bestimmt hat , vom Vertrag zurücktreten.
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  #8  
Alt 26.01.2008, 17:32
Xaxxonking Xaxxonking ist offline
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Ort: Celle/Hannover
Beiträge: 717
Xaxxonking Nice guy
Standard

Zitat:
Zitat von jago Beitrag anzeigen
Du sprichst aus der Sicht des Unternehmers Arakon.
Ich weiß gar nicht was dein Problem mit Gewährleistung und Garantie ist.
Denn die Xbox hat 3 Jahre Garantie auf ROD und 2 Jahre auf sonstige Schäden.
Es gilt der Grundsatz des Verbruacherschutzes und alles obere geschilderte kann genau so durchgeführt werden.

Natürlich kauft man nicht bei MS direkt ein. Wenn man bei Media Markt kauft dann muss man natürlich von Media Markt das Geld zurückverlangen.

Genauso ist es auch mit der Garantie. Man könnte die Box bei MediaMarkt abgeben und die wickeln das mit MS ab. Aber in der Regel weisen Händler dann direkt darauf zu das man sich an MS wenden muss.

Und zur Fristsetzung : 323BGB
Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner(Händler) eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß ,so kann der Gläubiger (kunde), wenn er dem Schuldner erfolgslos eine angemessene Frist zur Lesitung oder Nacherfüllung bestimmt hat , vom Vertrag zurücktreten.
Anstatt deine Beiträge "festzupinnen" könnte ich ihn eher "löschen", da du Sachen schreibt die nicht stimmen...

Oder ich pinne ihn an, aber lösche vorher deine Beiträge und lasse nur die von Arakon stehen

Du solltest dich (wenn du schon so groß aufmachst) näher mit "deinen" Rechten auseinander setzen.

Zitat:
Denn die Xbox hat 3 Jahre Garantie auf ROD und 2 Jahre auf sonstige Schäden.
Es gilt der Grundsatz des Verbruacherschutzes und alles obere geschilderte kann genau so durchgeführt werden.
Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied!

Hast du ein defektes Laufwerk (und MS nicht kulant), müsstest du vertraglich gesehen für die Kosten aufkommen, es seidenn du kannst nachweisen das du das Gerät bereits defekt gekauft hast bzw. sich der Fehler schon zum kauf des Gerätes hätte ergeben können (Produktionsfehler o.ä.).

Zitat:
Genauso ist es auch mit der Garantie. Man könnte die Box bei MediaMarkt abgeben und die wickeln das mit MS ab. Aber in der Regel weisen Händler dann direkt darauf zu das man sich an MS wenden muss.
Ja und?

Es würde durch Media Markt nur länger dauern, abgesehen davon, das du selbst zu Media Markt hin müsstest...

Zitat:
Und zur Fristsetzung : 323BGB
Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner(Händler) eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß ,so kann der Gläubiger (kunde), wenn er dem Schuldner erfolgslos eine angemessene Frist zur Lesitung oder Nacherfüllung bestimmt hat , vom Vertrag zurücktreten.
Und das Händler (--> Hersteller) nachbessern dürfen (das ist den ihr Recht) haste noch nie was von gehört?
__________________
MFG Xaxxonking

Geschäfte erflogreich abgeschlossen mit:
mevs72, Jack_Bauer268, termiator001, basstard86, baris, Der_Ossi,
Danke

Geändert von Xaxxonking (26.01.2008 um 17:48 Uhr).
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  #9  
Alt 26.01.2008, 23:59
Walter Walter ist offline
Premium Member
 
Registriert seit: 30.08.2002
Beiträge: 1.315
Walter Nice guy
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Zitat:
Zitat von jago Beitrag anzeigen
Wenn man bei Media Markt kauft dann muss man natürlich von Media Markt das Geld zurückverlangen.
Man. Du zitierst Gesetzesparagraphen und weißt rein GARNIX.


Zu deinem Zitat:

Du kannst bei KEINEM Händler dein Geld zurückverlangen. Die ist eine FREIWILLIGE Leistung seinerseits.

Verwechsle es nicht mit dem Fernabsatzgesetz. Mach dich besser darüber schlau bevor du DAZU etwas schreibst.

Ein Händler ist sogar dazu berechtigt, dir einen Teil des Kaufpreises abzuziehen. Egal ob die Ware geöffnet wurde oder nicht.

Warum verstehen eigentlich 99,9 % aller Konsumenten diese Gewährleistung nicht.

Und hör auf hier Sachen zu erzählen, von denen du KEINERLEI Ahnung hast. Saugst dir irgendwas zusammen und versuchst es mit Paragraphen zu festigen.

Ihr habt alle nur Glück, das Händler und Hersteller so extrem kulant sind. Freut euch darüber anstatt auf 2 Jahre Vollgarantie zu pochen, die es nicht gibt.

Jaja. Ich weiß. Gleich kommt der erste der sagt: Aber bei Samsung bekomm ich nach 3 Jahren ne neue HDD.

DIES IST FREIWILLIG. Und hat nix mit Gesetzen zu tun.

Und noch eines: Zum Anwalt rennen, zur Rateinholung, bringt auch nix. Im Streitfall ist der natürlich auf eurer Seite. Der will ja auch Geld verdienen. (Advocat ) Ob er Recht hat, wird dann ein Gericht entscheiden. Auf seine Aussage allein würd ich nicht bauen.


mfg
Walter
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  #10  
Alt 27.01.2008, 13:50
Benutzerbild von JERKBALL
JERKBALL JERKBALL ist offline
Gamefreax Addict
 
Registriert seit: 21.03.2006
Beiträge: 318
JERKBALL Nice guy
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Damit macht er sich immerhin nicht strafbar, kostenlosen Rechtsbeistand zu leisten
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